Warum das in den Entwurf gehört und nicht danach
Pflichten zu künstlicher Intelligenz, Daten und Cybersicherheit kommen nicht auf einmal — sie kommen in Schichten, und jede Schicht baut auf der vorherigen auf. Ein System ohne Modellregister, ohne Auditspur und ohne Platz für menschliche Aufsicht lässt sich durch eine Novelle nicht „nachjustieren“; es wird umgebaut. Deshalb berücksichtigen wir im Entwurf auch das, was erst im Gesetzgebungsverfahren ist, und geben bei jedem Projekt an, welche Anforderungen erfüllt, welche vorbereitet und welche noch offen sind.
Was wir verfolgen
| Rechtsakt | Stand | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Návrh zákona o umelej inteligencii (MIRRI SR) nach dem interministeriellen Stellungnahmeverfahren, auf dem Weg zum Legislativrat der Regierung und zum Wirtschafts- und Sozialrat Quelle: MIRRI SR, 13. 8. 2026 |
in Vorbereitung | Nationaler Rahmen für die Aufsicht über den Einsatz künstlicher Intelligenz. Nach dem aktuellen Entwurf entsteht keine neue Zentralbehörde — die Aufgaben übernimmt MIRRI als allgemeine Marktaufsichtsbehörde zusammen mit sektoralen Stellen (Datenschutz, Cybersicherheit, regulierte Produkte). |
| Nariadenie (EÚ) 2024/1689 — akt o umelej inteligencii (AI Act) der Hauptteil der Pflichten gilt ab dem 2. 8. 2026 Quelle: EUR-Lex |
in Kraft | Risikoklassifizierung der Systeme, Pflichten von Anbietern und Betreibern, Transparenz gegenüber der Person, die mit KI kommuniziert, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht bei hochriskanten Anwendungen. |
| Návrh zákona o správe vybraných kategórií údajov verejného sektora im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem KI-Gesetz Quelle: MIRRI SR |
in Vorbereitung | Regeln für die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, Registrierung von Datenvermittlern und Datenaltruismus-Organisationen, Aufsicht und Sanktionen. |
| Nariadenie (EÚ) 2023/2854 — akt o údajoch (Data Act) gilt ab dem 12. 9. 2025, Artikel 3 Absatz 1 ab dem 12. 9. 2026 Quelle: EUR-Lex |
in Kraft | Zugang der Nutzer zu Daten vernetzter Produkte, Datenweitergabe an Dritte und Wechsel zwischen Cloud-Anbietern ohne Lock-in. |
| Zákon č. 69/2018 Z. z. o kybernetickej bezpečnosti v znení zákona č. 366/2024 Z. z. (NIS2) die Novelle ist seit dem 1. 1. 2025 in Kraft Quelle: Slov-Lex |
in Kraft | Sicherheitsmaßnahmen, Meldung von Vorfällen und Verantwortung der Geschäftsführung für Tausende neuer Einrichtungen — die Grundlage, auf die sich die KI- und Produktpflichten legen. |
| Nariadenie (EÚ) 2024/2847 — akt o kybernetickej odolnosti (CRA) Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen ab 11. 9. 2026, die meisten Pflichten ab 11. 12. 2027 Quelle: EUR-Lex |
in Kraft | Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen: Stückliste der Komponenten (SBOM), Schwachstellenmanagement und Meldung binnen 24 bzw. 72 Stunden. |
Stand der Gesetzgebung zum 25. 8. 2026. Wir aktualisieren die Seite bei Änderungen — prüfen Sie den Stand für ein konkretes Projekt stets auch in der Primärquelle.
Was wir daraus machen
- Register der Systeme und Risikoeinstufung — wir wissen, was wo läuft und in welche Risikoklasse es fällt.
- Auditspur in einheitlichem Schema (Zeit, Akteur, Aktion, Ressource, Ergebnis) — ohne Umbau in die Sicherheitsüberwachung übertragbar.
- Menschliche Aufsicht am Ort der Entscheidung, wo die Ausgabe rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung hat.
- Datenschutz im Entwurf — Minimierung, Maskierung sensibler Daten und Verarbeitung in der EU.
- Komponentenliste und Schwachstellenmanagement bei Produkten mit digitalen Elementen.
- Vorfallverfahren mit den Meldefristen (24 und 72 Stunden) vorab geübt statt improvisiert.
Sollen wir das für ein konkretes System prüfen?
Schreiben Sie an office@ioas.pro — wir gehen unverbindlich durch, was auf Sie zutrifft und was vor dem Einsatz zu klären ist.