Künstliche Intelligenz · Daten · Cybersicherheit

Konformität mit kommender Gesetzgebung

Wir verfolgen, was in der Slowakei und in der Europäischen Union zu künstlicher Intelligenz, Daten und Cybersicherheit vorbereitet wird — und entwerfen Systeme so, dass neue Regeln keinen Umbau bedeuten.

Warum das in den Entwurf gehört und nicht danach

Pflichten zu künstlicher Intelligenz, Daten und Cybersicherheit kommen nicht auf einmal — sie kommen in Schichten, und jede Schicht baut auf der vorherigen auf. Ein System ohne Modellregister, ohne Auditspur und ohne Platz für menschliche Aufsicht lässt sich durch eine Novelle nicht „nachjustieren“; es wird umgebaut. Deshalb berücksichtigen wir im Entwurf auch das, was erst im Gesetzgebungsverfahren ist, und geben bei jedem Projekt an, welche Anforderungen erfüllt, welche vorbereitet und welche noch offen sind.

Was wir verfolgen

RechtsaktStandWas daraus folgt
Návrh zákona o umelej inteligencii (MIRRI SR)
nach dem interministeriellen Stellungnahmeverfahren, auf dem Weg zum Legislativrat der Regierung und zum Wirtschafts- und Sozialrat
Quelle: MIRRI SR, 13. 8. 2026
in Vorbereitung Nationaler Rahmen für die Aufsicht über den Einsatz künstlicher Intelligenz. Nach dem aktuellen Entwurf entsteht keine neue Zentralbehörde — die Aufgaben übernimmt MIRRI als allgemeine Marktaufsichtsbehörde zusammen mit sektoralen Stellen (Datenschutz, Cybersicherheit, regulierte Produkte).
Nariadenie (EÚ) 2024/1689 — akt o umelej inteligencii (AI Act)
der Hauptteil der Pflichten gilt ab dem 2. 8. 2026
Quelle: EUR-Lex
in Kraft Risikoklassifizierung der Systeme, Pflichten von Anbietern und Betreibern, Transparenz gegenüber der Person, die mit KI kommuniziert, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht bei hochriskanten Anwendungen.
Návrh zákona o správe vybraných kategórií údajov verejného sektora
im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem KI-Gesetz
Quelle: MIRRI SR
in Vorbereitung Regeln für die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, Registrierung von Datenvermittlern und Datenaltruismus-Organisationen, Aufsicht und Sanktionen.
Nariadenie (EÚ) 2023/2854 — akt o údajoch (Data Act)
gilt ab dem 12. 9. 2025, Artikel 3 Absatz 1 ab dem 12. 9. 2026
Quelle: EUR-Lex
in Kraft Zugang der Nutzer zu Daten vernetzter Produkte, Datenweitergabe an Dritte und Wechsel zwischen Cloud-Anbietern ohne Lock-in.
Zákon č. 69/2018 Z. z. o kybernetickej bezpečnosti v znení zákona č. 366/2024 Z. z. (NIS2)
die Novelle ist seit dem 1. 1. 2025 in Kraft
Quelle: Slov-Lex
in Kraft Sicherheitsmaßnahmen, Meldung von Vorfällen und Verantwortung der Geschäftsführung für Tausende neuer Einrichtungen — die Grundlage, auf die sich die KI- und Produktpflichten legen.
Nariadenie (EÚ) 2024/2847 — akt o kybernetickej odolnosti (CRA)
Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen ab 11. 9. 2026, die meisten Pflichten ab 11. 12. 2027
Quelle: EUR-Lex
in Kraft Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen: Stückliste der Komponenten (SBOM), Schwachstellenmanagement und Meldung binnen 24 bzw. 72 Stunden.

Stand der Gesetzgebung zum 25. 8. 2026. Wir aktualisieren die Seite bei Änderungen — prüfen Sie den Stand für ein konkretes Projekt stets auch in der Primärquelle.

Was wir daraus machen

Sollen wir das für ein konkretes System prüfen?

Schreiben Sie an office@ioas.pro — wir gehen unverbindlich durch, was auf Sie zutrifft und was vor dem Einsatz zu klären ist.